• 1. Wesselys zwei Sendschreiben von 1782 hatten durch die heftige Kontroverse, die sie hervorriefen, sehr viel Aufmerksamkeit erregt, und diese wurde zwangsläufig auch auf die Druckerei gelenkt, in der diese Schriften gedruckt wurden. Die staatliche Konzession gewährte einen Schutz vor Anfeindungen und Bannsprüche gegen diese Druckerei bzw. den Druckherrn.
  • 2. Für den Betrieb der Druckpresse war die Arbeit von entsprechend ausgebildeten Handwerkern wie Setzer, Schriftgießer und Drucker unverzichtbar. Jüdische Handwerker waren in Berlin jedoch wegen der strikten Zunftbeschränkungen für Juden nicht zu finden und mussten meist aus Osteuropa geholt werden, und es gab für sie immer wieder Schwierigkeiten mit dem Aufenthaltsrecht in Berlin. Die Konzession gestand den Freischuldirektoren die Einrichtung einer "Schrifftgießerey von Buchstaben und Typen der orientalischen Sprachen" zu, wofür sie nötigenfalls auch Setzer und Drucker "aus der Fremde kommen laßen" durften (CCN, Dok. 55). Die konzessionierte Druckerei bot vielleicht auch den an ihr tätigen 'unvergleiteten' Maskilim die Möglichkeit des zumindest zeitweiligen Aufenthalts in Berlin. Zu diesen zählten Isaak Satanow aus Podolien in Polen, Isaak Euchel aus Königsberg und Aaron Wolfssohn, der aus dem Elsass stammte.
  • 3. Die Bedeutung der an die Druckerei angeschlossenen Buchhandlung für die Verbreitung der gesamten Aufklärungsliteratur und ganz besonders auch von Mendelssohns kommentierter Bibelübersetzung, die zum Zeitpunkt des Konzessionsantrags, Anfang 1784, noch nicht lange erschienen war, ist nicht zu unterschätzen. Die Konzession gewährte den ungehinderten Verkauf in- und außerhalb der öffentlichen Jahrmärkte. Wie weit der Handel im In- und Ausland Verbreitung fand, ist aus der umfangreichen Subskribentenliste zu Netivot ha-shalom ersichtlich, wie auch aus den Subskribentenlisten, die den umfangreicheren Büchern der Orientalischen Buchdruckerei vorangestellt waren.
  • 4. Da die Freischule keinerlei finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde erhielt, waren die erhofften Einnahmen aus der Druckerei, die laut Konzession "zu desto beßerem Aufnehmen und Bestehen dieser Frey-Schule" verwendet werden sollten (CCN, Dok. 55), zunächst durchaus auch als Finanzierungsmöglichkeit für die Schule gedacht, allerdings eher als Nebeneffekt. Tatsächliche Einnahmen gewann die Freischule nur durch den Druck und Verkauf des jüdischen Kalenders und verschiedener Gebetbücher.
  • 5. Nicht zuletzt hatte das Privileg für die an die jüdische Freischule angeschlossene Orientalische Buchdruckerei auch den Stellenwert einer nachträglichen Konzession für die Freischule selbst, die vermutlich seit Erscheinen des ersten Schulprogramms von 1783, in dem Itzig und Friedländer ankündigten, auch die religiöse Erziehung der Schüler übernehmen zu wollen (CCN, Dok. 49), von der traditionalistischen Gemeindemehrheit mit Skepsis oder gar Feindschaft betrachtet wurde. Mit der Konzession gewann die Freischuldirektion einen staatlichen Rückhalt, durch den sie aus der Schußlinie gemeindeinterner Kritik genommen wurde.