Vermutlich wurden die Berliner hebräischen Schriften bereits in der selben Offizin gesetzt und gedruckt, für die der Freischuldirektion 1784 die Konzession erteilt wurde. Ein Vergleich der Schrifttypen bestätigt diese Vermutung. Die Publikationen vor 1784 wurden offensichtlich vom gleichen Setzer ausgeführt, da sie sich in Drucksatz und Lettern nicht von den offiziell in der Freischule gedruckten Büchern unterscheiden. So sind beispielsweise die zwei ersten von Wessely verfassten Sendschreiben zur Reform des jüdischen Erziehungswesens Divrej shalom we-emet und Rav tuv le-vejt Jisrael, die beide 1782 in Berlin erschienen, nahezu vollkommen identisch mit dem Druck der zweiten Auflagen von 1785, in denen die Freischule als Verleger angegeben ist; in den zweiten Auflagen wurden lediglich Blattangaben hinzugefügt. Da in den vorliegenden Dokumenten an keiner Stelle die Rede von Geldern ist, die für den Kauf von Presse, Lettern oder Materialien für die Schriftgießerei benötigt wurden, musste zum Zeitpunkt der Konzessionierung bereits eine Druckerei zur Verfügung gestanden haben. Ebenso weist die sofortige Bemühung Itzigs um die Pacht des Kalenderdrucks auf die Existenz einer Druckerei hin, wie auch nicht zuletzt die Tatsache, dass 1784 bereits etwa zehn Bücher in der Orientalischen Buchdruckerei gedruckt werden konnten. Von diesem Zeitpunkt an erschienen die hebräischen Schriften ganz offiziell mit der Angabe ‎‏בדפוס חברת חנוך נערים‏‎.