Bereits im Revidierten Generalreglement von 1750 war der Aufenthalt von zwei hebräischen Buchdruckern in Berlin ausdrücklich genehmigt worden (§ III, Nr. 19), die Existenz hebräischer Buchdruckereien wurde auch 1769 in Friedrich Nicolais Beschreibung der Königlichen Residenzstädte Berlin und Potsdam bestätigt. Um zu verstehen, warum sich Itzig und Friedländer 1784 trotzdem um die staatliche Konzession für eine Druckerei bemühten, ist es notwendig einen Blick zurückzuwerfen auf die innerjüdischen Entwicklungen im vorausgehenden Jahrzehnt. In dieser Zeit hatte sich eine Gruppe von jüdischen Gelehrten in Berlin zusammengefunden, die den Kern der ersten Generation der sog. Berliner Haskala bildete. Zu dieser Gruppe zählten neben Moses Mendelssohn zunächst hauptsächlich Hartwig Wessely und Isaak Satanow. Sie waren Anfang der 1770er Jahre nach Berlin gekommen und begründeten oder intensivierten hier ihre schriftstellerische Tätigkeit, mit der sie - kurz gesagt - eine Modernisierung der jüdischen Kultur und der hebräischen Sprache intendierten. Auffällig ist, dass ein Großteil dieser aufklärerischen Schriften ohne Angabe des Verlags bzw. des Druckherrn publiziert wurden. Dazu zählen die von Wessely und Satanow vor 1784 verfassten bzw. herausgegebenen und in Berlin gedruckten Schriften ebenso wie Mendelssohns kommentierte Vorabveröffentlichungen seiner deutschen Übersetzungen der Tora, die zwischen 1780 und 1782 in Berlin mit hebräischen Lettern gedruckt wurden. Die gesamte Ausgabe des Pentateuch mit Mendelssohns Übersetzung Netivot ha-shalom erschien schließlich 1783 bei dem christlichen Verleger Georg Friedrich Starcke.